Das ganze Jahr Schutz bei Krankheit im Ausland

Erholung und Entspannung - das sind neben den Erlebnissen die wohl wichtigsten Ziele einer Urlaubsreise. Dennoch ist man besonders in der Reisezeit nicht vor Krankheiten gefeit: Der Körper muss sich in vielerlei Hinsicht umstellen. Luftveränderung, ungewohnte Speisen, das Umschalten von Stress auf Erholung, mancherorts in Deutschland längst vergessene Infektionskrankheiten und vieles mehr können dem Körper einiges abverlangen.
Eine notwendig werdende ärztliche Behandlung im Ausland aber kann teuer werden. Das umso mehr, weil viele Ärzte im Ausland Gäste ausschließlich als Privatpatienten behandeln. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dann die Kosten der Behandlung nur zum Teil. Insbesondere bei Fernreisen sowie für Krankenrücktransporte aus dem Ausland werden Ihnen von den gesetzlichen Kassen die Kosten überhaupt nicht ersetzt.
Wer das ganze Jahr hindurch sorgenfrei reisen möchte und sich nicht für jeden einzelnen Kurztrip neuerlich Gedanken darüber machen möchte, was denn im Falle einer Krankheit im Ausland passiert, dem bietet die Jahres-Reiseversicherung der Barmenia eine bedarfsgerechte Hilfe.
Die Leistungen im Überblick:
Die Barmenia übernimmt zu 100 %
• der Kosten für die medizinisch notwendige ambulante und
stationäre Heilbehandlung
• der Kosten für Arznei- und Verbandmittel
Krankenhaustagegeld:
• 30,00 Euro täglich bei stationärer Krankenhausbehandlung
wahlweise an Stelle der Kostenerstattung
• 15,00 EUR (bzw. 30 EUR)bei stationärem Krankenhaus-
aufenthalt Für Kinder (bis 14 Jahren) bei stationärer
Krankenhausbehandlung das doppelte Krankenhaus-
tagegeld (30,00 EUR), wenn ein Elternteil als Elternteil
als Begleitperson im Krankenhaus mitaufgenommen wird.
Rettungsflug im Ambulanzflugzeug
• 100 % der zusätzlichen Kosten bei
lebensgefährdenden Erkrankungen
Sonstiger Rücktransport
• 100 % der zusätzlichen Kosten für einen sonstigen
medizinisch notwendigen Rücktransport oder die Kosten
für die Überführung eines Verstorbenen jeweils bis zum
fünffachen Preis eines Linienfluges 1. Klasse.
Dauer der Leistungen
Die Kosten für Leistungen für ambulante und stationäre Behandlung, Krankenhaustagegeld sowie Arznei und Verbandsmittel im Ausland werden solange übernommen, bis die Rückreise ohne Gefährdung der Gesundheit der versicherten Person angetreten werden kann, wenn die Rückreise aus medizinischen Gründen bis zum Ende des Versicherungsschutzes nicht möglich ist.
Reise-Krankenversicherung nach Tarif RS (Beitrag pro Jahr und je Person)
| Altersgruppe | Urlaubsreise | Urlaubs + Berufsreisen |
|---|---|---|
| 0 - 17* | 6,60 EUR | 9,96 EUR |
| 18 - 59* | 9,84 EUR | 14,78 EUR |
| 60 - 69 | 24,00 EUR | 36,00 EUR |
| 70 - | 36,00 EUR | 36,00 EUR |
* Der Beitrag gilt bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das 18. bzw. 60. Lebensjahr vollendet wird; danach ist jeweils der Beitrag der nächst höheren Altersgruppe zu entrichten.
Wird die Versicherung abgeschlossen, wenn das 70. Lebensjahr bereits vollendet wurde, beträgt der Jahresbeitrag 36,00 EUR für Urlaubsreisen und beruflich bedingte Reisen.
Fotos: Stefan Bücker
